Bereits mit dem Abschluss Ihres Ausbildungsvertrags entscheiden Sie sich für einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung. Entsprechend Ihrer Entscheidung wählen Sie Ihren Ausbildungsträger.
Bei Wahl der Vertiefungsbereiche 2 und 3 besteht laut Pflegeberufegesetz grundsätzlich die Möglichkeit, einen gesonderten Abschluss als Altenpfleger*in bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in zu erwerben. Auch aufgrund der fehlenden EU-Anerkennung halten wir am PBZ das Festhalten an den bisherigen Ausbildungsabschlüssen für den falschen Weg und bieten diese Abschlüsse nicht an. Teilnehmer*innen, die einen solchen Berufsabschluss anstreben, können ihre Ausbildung am PBZ beginnen, müssen aber für das 3. Ausbildungsjahr den Ausbildungsträger und die Pflegeschule wechseln. Das PBZ sucht hierfür geeignete Kooperationspartner.
Neben der beruflichen Pflegeausbildung gibt es an Hochschulen die Möglichkeit eines Studiums mit dem Abschluss Pflegefachfrau/Pflegefachmann B.A./B.Sc.